### **1. Prinzip des Binnenmarktes vs. Handelsabkommen**
- **EU-Abkommen (Binnenmarkt):**
- Die EU-Mitgliedstaaten profitieren von den **vier Grundfreiheiten**: freier Warenverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehr.
- Harmonisierung von Standards und Vorschriften innerhalb der EU, um Barrieren abzubauen.
- Keine Zölle, Quoten oder Grenzkontrollen innerhalb der EU.
- **TCA:**
- Das TCA bietet keinen Zugang zum Binnenmarkt, sondern regelt lediglich den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
- Waren- und Dienstleistungsverkehr sind **zoll- und quotenfrei**, jedoch unterliegen sie neuen Zollformalitäten, Ursprungsregeln und technischen Kontrollen.
- Dienstleistungen werden eingeschränkt gehandhabt: Es gibt keine umfassende gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und keine automatische Dienstleistungsfreiheit.
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### **2. Dienstleistungsfreiheit**
- **EU-Abkommen:**
- Uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit: Unternehmen und Einzelpersonen können Dienstleistungen in jedem Mitgliedstaat erbringen, ohne spezifische Genehmigungen oder zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.
- Harmonisierung von Vorschriften für Dienstleistungen und gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.
- **TCA:**
- Die Dienstleistungsfreiheit entfällt. Unternehmen müssen die Vorschriften jedes Landes erfüllen, in dem sie tätig sein möchten.
- Keine automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen. Stattdessen müssen Qualifikationen individuell geprüft werden.
- In vielen Bereichen gibt es spezifische Einschränkungen und Anforderungen, wie etwa Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren, die den Marktzugang erschweren.
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### **3. Personenfreizügigkeit**
- **EU-Abkommen:**
- Uneingeschränkte Personenfreizügigkeit: Bürger können innerhalb der EU ohne Visa reisen, arbeiten, studieren und wohnen.
- Zugang zu Sozialleistungen und Gleichbehandlung von In- und Ausländern.
- **TCA:**
- Personenfreizügigkeit ist nicht mehr gewährleistet. Es gelten Visumspflichten für längere Aufenthalte und Arbeitsgenehmigungen.
- Grenzkontrollen für Reisende und Einschränkungen für Arbeitnehmer und Selbstständige.
- Mobilität für Dienstleistungen (z. B. Entsendung von Arbeitskräften) ist stark eingeschränkt.
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### **4. Regulierungsrahmen**
- **EU-Abkommen:**
- Die EU strebt eine weitgehende **Harmonisierung von Vorschriften** in Bereichen wie Umwelt, Arbeit, Wettbewerb und Verbraucherschutz an.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist die oberste Instanz für die Auslegung des EU-Rechts.
- **TCA:**
- Das Vereinigte Königreich hat mehr regulatorische Autonomie. Es muss nicht länger EU-Vorschriften übernehmen.
- Allerdings gibt es "Level Playing Field"-Regeln: Beide Seiten verpflichten sich, in Bereichen wie staatliche Beihilfen, Umweltstandards und Arbeitnehmerrechte ähnliche Standards aufrechtzuerhalten, um fairen Wettbewerb sicherzustellen.
- Streitigkeiten werden nicht vom EuGH entschieden, sondern durch ein Schiedsgerichtssystem im Rahmen des TCA beigelegt.
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### **5. Warenverkehr**
- **EU-Abkommen:**
- Keine Zollkontrollen oder Grenzformalitäten innerhalb der EU.
- Einheitliche Produktstandards, wodurch Waren ohne zusätzliche Prüfungen überall in der EU verkauft werden können.
- **TCA:**
- Zollfreier Warenverkehr ist möglich, jedoch nur, wenn Waren Ursprungsregeln erfüllen (z. B. "Made in the UK/EU").
- Es gibt zusätzliche Zoll- und Grenzkontrollen, Sicherheitsüberprüfungen und Dokumentationspflichten.
- Technische Handelshemmnisse (z. B. unterschiedliche Standards oder Zulassungsverfahren) können den Handel erschweren.
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### **6. Finanzdienstleistungen**
- **EU-Abkommen:**
- Finanzdienstleister haben das Recht, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten (Passregelung).
- Gemeinsame Regulierung durch EU-Institutionen.
- **TCA:**
- Finanzdienstleister aus dem Vereinigten Königreich haben keinen automatischen Zugang mehr zum EU-Markt.
- Entscheidungen über Marktzugang basieren auf "Äquivalenzregelungen", die von der EU einseitig gewährt oder entzogen werden können.
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### **Fazit:**
Das **TCA** ist wesentlich weniger umfassend als die Mitgliedschaft in der EU. Während das Abkommen grundlegenden Handelsverkehr (z. B. Waren) erleichtert, bestehen deutliche Einschränkungen beim Zugang zu Dienstleistungen, der Personenfreizügigkeit und den Finanzmärkten. Das Vereinigte Königreich hat regulatorische Autonomie gewonnen, aber diese Freiheit geht mit neuen Handelshemmnissen und weniger Marktzugang einher.